AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Mayence-Immobilien-Stefanie Henrich – nachfolgend die Firma genannt – weist nach oder vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Kauf-, Miet- oder Pachtverträgen über Immobilien, berät in Finanzfragen und verwaltet Immobilien.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sie sind nur für den jeweiligen Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt durch unbefugte Weitergabe an Dritte ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Angebot zustande, haftet unser Adressat in Höhe der angegebenen Provision.

Ist eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits bekannt, ist der Adressat verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.

Wird ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, besteht die Verpflichtung, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

3. Vertragsabschlüsse

Kommt ein Vertragsabschluss für eines der von uns angebotenen Objekte zustande, ist jeder unserer Geschäftspartner (Käufer und/oder Verkäufer bzw. Mieter und/oder Vermieter) verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.

4. Preise

Unsere Angebote sind kostenlos. Sollte es zum Vertragsabschluss für eines der angebotenen Objekte kommen, so ist die im Angebot für den jeweiligen Auftraggeber oder im Vermittlungsauftrag bzw. der Auftragsbestätigung für den jeweiligen Auftraggeber genannte Maklergebühr einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

Dies gilt auch dann, wenn ein Lebensgefährte, Verwandter oder Familienmitglied kauft oder mietet bzw. die Verhandlungen im Auftrage eines Unternehmens, Geschäftspartners oder Franchisegebers stattfinden.

Die üblichen Honorarsätze sind:

• Verkauf: Die Provision ist vom Käufer u. Verkäufer zu gleichen Teilen zu tragen - jeweils 3,57 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Fällig direkt nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrages.
• Vermietung privat: 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer
• Vermietung gewerblich: 3,57 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer
• Immobilienverwaltung: Preis auf Anfrage

Wird ein Besichtigungstermin vom Kauf-, bzw Mietinteressenten nicht mind.1 Stunde vorher abgesagt oder verschoben, erlauben wir uns, einen pauschalen Aufwendungsersatz in Höhe von 60,00 Euro zzgl. 19% MwSt. in Rechnung zu stellen.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Zur Annahme von Schecks und Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Diese werden mit dem Tag der Einlösung gutgeschrieben; die Forderung selbst besteht bis zur Einlösung fort. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Wird ein Wechsel oder Scheck des Kunden nicht eingelöst, oder werden die Zahlungsfristen überschritten, so stehen uns folgende Rechte zu:

• Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen ab Fälligkeit zu berechnen
• weiteren Verzugsschaden geltend zu machen

6. Datenschutz

Wir sind berechtigt, die im Verlauf der Geschäftsbeziehung über unsere Geschäftspartner erhaltenen Daten – gleich ob diese von den Geschäftspartnern selbst oder von Dritten stammen – gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

7. Haftungsausschluss

Unsere Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird ausgeschlossen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverpflichtungen ist Mainz
Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse gilt das für Mainz zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.
Ist der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB, ist mit Anerkennung dieser Bedingungen für das Mahnverfahren ausdrücklich das für Mainz zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart.

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